fricktal störer

Kantonale Nutzungsplanung Rheinufer

Der Kanton überarbeitet aktuell die kantonale Nutzungsplanung Rheinufer (Rheinuferschutzdekret). In diesem Zusammenhang werden auch Ufererholungseinrichtungen überprüft. Diese sollen erfasst und regional im gesamten Rheinabschnitt von Kaiseraugst bis Kaiserstuhl aufeinander abgestimmt werden. Der Kanton hat die Planungsverbände Zurzibiet und Fricktal damit beauftragt, zu Gesuchen der Gemeinden für neue Ufererholungszonen Stellung zu nehmen. Zur Beurteilung dieser Gesuche haben die beiden Verbände einen Kriterienkatalog erarbeitet. Dieser wurde im Herbst 2021 den Rheinanstösser-Gemeinden zur Stellungnahme zugestellt. Nachdem die Projektarbeiten im Zurzibiet gestockt hatten, konnten nun die Rückmeldungen der Gemeinden ausgewertet werden. Die Vorstände der beiden Planungsverbände werden den Kriterienkatalog bis Ende September verabschieden und den Gemeinden zukommen lassen.